Pendlerpauschale: Steuerliche Entlastung für Berufspendler






» Pendlerpauschale: Unterstützung für Berufspendler bei den Fahrtkosten

Die Pendlerpauschale ist eine steuerliche Entlastung, die Berufspendler unterstützt, die für ihren Arbeitsweg regelmäßig längere Strecken zurücklegen müssen. Sie ermöglicht es, die Fahrtkosten steuermindernd geltend zu machen.

Die Pendlerpauschale beträgt rückwirkend zum 1. Januar 2022 38 Cent pro Kilometer ab dem 21. Kilometer. Die Pauschale kann in der Steuererklärung angegeben werden und wirkt sich direkt auf die Steuerlast aus. Sie gilt unabhängig vom genutzten Verkehrsmittel und kann insbesondere für Autofahrer, aber auch für Berufspendler, die den öffentlichen Nahverkehr nutzen, eine finanzielle Entlastung bedeuten.

Eine wichtige Neuerung ist, dass die Pendlerpauschale bis zum Jahr 2026 erhöht und verbessert wurde. Statt der bisherigen Begrenzung auf 600 Euro im Jahr können Berufspendler nun bis zu 1.260 Euro jährlich geltend machen. Damit sind künftig 210 statt 120 Homeoffice-Tage begünstigt.

Die Pendlerpauschale hilft, die finanzielle Belastung durch den Arbeitsweg zu verringern und unterstützt gleichzeitig die Mobilität der Beschäftigten. Sie trägt dazu bei, die hohen Fahrtkosten für Berufspendler abzumildern und den Arbeitsalltag zu erleichtern.

Die Bundesregierung setzt sich dafür ein, die steuerliche Entlastung für Berufspendler fair und bedarfsgerecht zu gestalten, um so die Mobilität der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu fördern.